Wir übernehmen
alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Reisekostenabrechnungen
wie folgt:
Bearbeitung und Kontrolle
nach Ihren betriebsinternen Richtlinien und den steuerlichen
Vorschriften.
Abholung, Lieferung der
Reisekostenabrechnungen und Unterlagen.
Erstellen der Eingangs-Bearbeitungslisten der Reisekosten / Reisekostenabrechnungen.
Prüfung der Reisegenehmigung für die Reisekosten / Reisekostenabrechnungen.
Prüfung der Reisekostenabrechnungen
und Reisekostenbelege auf Formalität, Inhalt und Plausibilität.
Werden die Eintragungen in das Reisekostenabrechnungssystem
direkt von den Mitarbeitern vorgenommen, überprüfen
wir diese Angaben und nehmen die entsprechenden Korrekturen
vor.
Alternativ: wir übernehmen
die Eintragungen für die Reisekosten / Reisekostenabrechnungen (Reisezeiten, Reiseziele etc.) nach den Originalbelegen
vor.
Versenden des elektronischen
Abrechnungsformulars über die Reisekosten sowie schriftliche Begründungen bei
Abweichungen und Kürzungen.
Anforderung aller fehlenden
oder unvollständigen Angaben über die Reisekosten und fehlender Reisekostenbelege direkt beim
Mitarbeiter.
Alle Rückfragen von und an
Mitarbeiter laufen über uns,
Hotline Montag - Freitag 9.00-18.00 Uhr.
Anforderung korrekt ausgestellter Rechnungen direkt beim Aussteller, wenn die vorgelegten Rechnungen nicht den steuerlichen Vorschriften für den Vorsteuerabzug entsprechen.
Zahlungsfreigabe für Beträge,
die den betriebsinternen und gesetzlichen Vorschriften über Reisekostenabrechnungen
entsprechen.
Auszahlung der Erstattungsbeträge gemäß den Reisekostenabrechnungen direkt an die Mitarbeiter über Treuhandkonto.
Kontierung der Reisekostenabrechnungen für die Finanz-
und Gehaltsbuchhaltung.
Verrechnung von Vorschüssen.
Pflege und Anpassung der
Stammdaten.
Automatische Aktualisierung
bei Änderungen des Steuerrechts oder Ihrer betriebsinternen
Bestimmungen.
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