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Reisekostenabrechnungen

 

 

Wir übernehmen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Reisekostenabrechnungen wie folgt:

Bearbeitung und Kontrolle nach Ihren betriebsinternen Richtlinien und den steuerlichen Vorschriften.

Abholung, Lieferung der Reisekostenabrechnungen und Unterlagen.

Erstellen der Eingangs-Bearbeitungslisten der Reisekosten / Reisekostenabrechnungen.

Prüfung der Reisegenehmigung für die Reisekosten / Reisekostenabrechnungen.

Prüfung der Reisekostenabrechnungen und Reisekostenbelege auf Formalität, Inhalt und Plausibilität.

Werden die Eintragungen in das Reisekostenabrechnungssystem direkt von den Mitarbeitern vorgenommen, überprüfen wir diese Angaben und nehmen die entsprechenden Korrekturen vor.

Alternativ: wir übernehmen die Eintragungen für die Reisekosten / Reisekostenabrechnungen (Reisezeiten, Reiseziele etc.) nach den Originalbelegen vor.

Versenden des elektronischen Abrechnungsformulars über die Reisekosten sowie schriftliche Begründungen bei Abweichungen und Kürzungen.

Anforderung aller fehlenden oder unvollständigen Angaben über die Reisekosten und fehlender Reisekostenbelege direkt beim Mitarbeiter.

Alle Rückfragen von und an Mitarbeiter laufen über uns,
Hotline Montag - Freitag 9.00-18.00 Uhr.

Anforderung korrekt ausgestellter Rechnungen direkt beim Aussteller, wenn die vorgelegten Rechnungen nicht den steuerlichen Vorschriften für den Vorsteuerabzug entsprechen.

Zahlungsfreigabe für Beträge, die den betriebsinternen und gesetzlichen Vorschriften über Reisekostenabrechnungen entsprechen.

Auszahlung der Erstattungsbeträge gemäß den Reisekostenabrechnungen direkt an die Mitarbeiter über Treuhandkonto.

Kontierung der Reisekostenabrechnungen für die Finanz- und Gehaltsbuchhaltung.

Verrechnung von Vorschüssen.

Pflege und Anpassung der Stammdaten.

Automatische Aktualisierung bei Änderungen des Steuerrechts oder Ihrer betriebsinternen Bestimmungen.