Im Zusammenhang
mit den Erstattungsverfahren für ausländische Vorsteuervergütungen
bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung wie folgt an:
"Branchenkenner gehen davon
aus, dass nur wenige Unternehmer das Erstattungsverfahren
für ausländische Vorsteuervergütungen auch tatsächlich
praktizieren. Nach Schätzungen lassen sich deutsche
Unternehmer von rund einer Milliarde im Ausland gezahlter
Vorsteuer allenfalls einen Bruchteil zurückerstatten.
Die Unternehmer werden durch die aufwändigen und komplizierten
Verfahren und dem damit zusammenhängenden Papierkrieg
zurückgeschreckt."
Herr Uwe Schmitt, Diplom-Finanzwirt
und Referent unserer Schulungen zum Thema ausländische
Vorsteuervergütungen, hat in seinen "Steuertipps Spezial wichtige Hinweise zum Vergütungsverfahren
gesammelt.
Für das ausländische
Vorsteuer-Vergütungsverfahren prüfen wir für Sie alle Eingangsrechnungen
auch aus den Reisekostenabrechnungen (der EU-Mitgliedstaaten
und einiger Drittstaaten), ob diese erstattungsfähige
ausländische Vorsteuerbeträge enthalten. Falls
Belege die Voraussetzungen für die Erstattung der ausländischen Vorsteuer
erfüllen, sortieren wir diese Originalbelege aus und
erstellen aus diesen Belegen vierteljährlich oder jährlich
die Listen nach den entsprechenden Ländergesetzen der
einzelnen Finanzbehörden.
Falls Belege nicht die Voraussetzungen
bzw. Formanforderungen der einzelnen Länder für die
Erstattung der ausländischen Vorsteuer erfüllen, fordern wir direkt
beim Rechnungsaussteller einen korrekten Beleg an.
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