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Ausländische Vorsteuervergütungen

 

 

Im Zusammenhang mit den Erstattungsverfahren für ausländische Vorsteuervergütungen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung wie folgt an:

"Branchenkenner gehen davon aus, dass nur wenige Unternehmer das Erstattungsverfahren für ausländische Vorsteuervergütungen auch tatsächlich praktizieren. Nach Schätzungen lassen sich deutsche Unternehmer von rund einer Milliarde im Ausland gezahlter Vorsteuer allenfalls einen Bruchteil zurückerstatten. Die Unternehmer werden durch die aufwändigen und komplizierten Verfahren und dem damit zusammenhängenden Papierkrieg zurückgeschreckt."

Herr Uwe Schmitt, Diplom-Finanzwirt und Referent unserer Schulungen zum Thema ausländische Vorsteuervergütungen, hat in seinen "Steuertipps Spezial wichtige Hinweise zum Vergütungsverfahren gesammelt.

Für das ausländische Vorsteuer-Vergütungsverfahren prüfen wir für Sie alle Eingangsrechnungen auch aus den Reisekostenabrechnungen (der EU-Mitgliedstaaten und einiger Drittstaaten), ob diese erstattungsfähige ausländische Vorsteuerbeträge enthalten. Falls Belege die Voraussetzungen für die Erstattung der ausländischen Vorsteuer erfüllen, sortieren wir diese Originalbelege aus und erstellen aus diesen Belegen vierteljährlich oder jährlich die Listen nach den entsprechenden Ländergesetzen der einzelnen Finanzbehörden.

Falls Belege nicht die Voraussetzungen bzw. Formanforderungen der einzelnen Länder für die Erstattung der ausländischen Vorsteuer erfüllen, fordern wir direkt beim Rechnungsaussteller einen korrekten Beleg an.